Steuererklärung machen lassen in Magdeburg – Viele Arbeitnehmer fragen sich jedes Jahr aufs Neue, wie sie ihre Steuererklärung machen sollen und dann auch noch möglichst korrekt und vollständig. Wenn sich dann noch berufliche oder private Situationen ändern, sind viele überfordert. Jetzt die Steuererklärung machen lassen in Magdeburg. Unsere professionelle Beratung ist dazu da, alle steuerliche Möglichkeiten auszuschöpfen.
Steuerzahler in Magdeburg finden in unserer lokalen Beratungsstelle eine zuverlässige Anlaufstelle. Und dazu noch weitere. Zum Beispiel kennt sich die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins mit den regionalen Besonderheiten aus. Ferner wird unbedingt die individuelle Lebenssituation berücksichtigt.
Viele Bürger entscheiden sich bewusst für den Service Steuererklärung machen lassen in Magdeburg. Sie nutzen die fachliche Expertise des Lohnsteuerhilfevereins. Denn dadurch lassen sich Fehler vermeiden. Sie sparen am Ende so viel Steuern wie möglich.
Mit der Lohnsteuerhilfe in Magdeburg erhält man Orientierung, wenn Belege, Nachweise oder steuerliche Regelungen unklar sind. Gerade zum Beispiel bei Werbungskosten oder Sonderausgaben lohnt es sich, alle Möglichkeiten genau zu prüfen.
Wer seine Steuererklärung von der Beratungsstelle in Magdeburg machen lässt, profitiert von strukturierter Vorbereitung, persönlicher Beratung und fachlicher Erfahrung. Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins erhalten Unterstützung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
Die Lohnsteuerhilfe umfasst insbesondere die Erstellung der Steuererklärung selbst und darüber hinaus auch die Prüfung des Steuerbescheids und die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Besser die Steuererklärung machen lassen in Magdeburg
Magdeburg ist eine Stadt mit vielfältiger Wirtschaftsstruktur. Neben Industrie und Maschinenbau haben sich Forschungseinrichtungen, Dienstleistungsunternehmen und Logistikbetriebe etabliert. Viele Beschäftigte arbeiten in Industrieparks, im Wissenschaftshafen oder im Dienstleistungssektor.
Die Otto-von-Guericke-Universität sowie mehrere Forschungseinrichtungen prägen das wissenschaftliche Umfeld der Stadt. Dadurch entstehen auch viele Arbeitsplätze im akademischen Bereich.
Typische steuerliche Themen für Arbeitnehmer in Magdeburg sind:
- Pendlerkosten innerhalb der Region
- Fortbildungsmaßnahmen
- Arbeitsmittel
- doppelte Haushaltsführung
- Homeoffice-/Häusliches Arbeitszimmer-Regelungen
- Erfahrung mit Doppelbesteuerungsabkommen für Fachkräfte aus dem Ausland.
Gerade bei Pendelstrecken innerhalb Sachsen-Anhalts können Fahrtkosten eine wichtige Rolle in der Steuererklärung spielen. Gute Gründe dafür, den Service Steuererklärung machen lassen in Magdeburg zu nutzen.
Die Steuererklärung machen lassen in Magdeburg von der Beratungsstelle Magdeburg
Die Beratungsstelle „Steuern sparen in Magdeburg“ unterstützt Mitglieder bei steuerlichen Fragen. Ansprechpartner ist Herr Karsten Schöle, der Mitglieder durch den gesamten Prozess begleitet.
Adresse der Beratungsstelle:
Leipziger Str. 51
39112 Magdeburg
Telefonisch erreichbar unter:
0391-54950769
E-Mail:
info@lohnsteuerhilfeverein-magdeburg.de
Der Prozess der steuerlichen Betreuung erfolgt in mehreren Schritten:
- Terminvereinbarung
- Persönliches Beratungsgespräch
- Zusammenstellung der Unterlagen
- Die Beratungsstelle fertigt die Einkommensteuererklärung an
- Prüfung des Steuerbescheids.
Dieser strukturierte Ablauf sorgt dafür, dass alle relevanten Angaben berücksichtigt werden.
Finanzamt Magdeburg, Tessenowstraße 10, 39114 Magdeburg

Die Beratungsstellendaten – Übersicht
| Standort | Leipziger Str. 51 |
| Stadt | Magdeburg |
| Ansprechpartner | Herr Karsten Schöle |
| Telefon | 0391-54950769 |
| info@lohnsteuerhilfeverein-magdeburg.de | |
| Beratungszeiten | Donnerstag 9:00–17:00 Uhr |
| Zusatztermine | nach Vereinbarung |
Ihre Unterlagen können Sie auf verschiedenen Wegen übermitteln:
- persönlich in der Beratungsstelle
- digital per E-Mail
- per Post.
Häufige Fragen zu Steuererklärung machen lassen in Magdeburg
Wer darf den Service Steuererklärung machen lassen in Magdeburg nutzen?
Der Lohnsteuerhilfeverein unterstützt alle Steuerzahler, die nichtselbständig arbeiten. Grundlage dafür ist das Steuerberatungsgesetz (§ 4 Nr. 11 StBerG), das genau festlegt, in welchen Fällen eine Beratung zulässig ist. Dazu zählen beispielsweise Angestellte, Fachkräfte aus dem Ausland die an der Universität oder in einem Unternehmen tätig sind, Beamte, Studenten, Auszubildende oder Rentner. Neben dem Arbeitslohn dürfen auch weitere Einkünfte berücksichtigt werden, sofern diese bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Dazu gehören unter anderem: Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen oder Dividenden), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese zusätzlichen Einkünfte dürfen allerdings nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze berücksichtigt werden. Nicht beraten darf ein Lohnsteuerhilfeverein dagegen Personen mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, dies ist Steuerberater vorbehalten.
Wie wird man Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein?
Die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist grundsätzlich an eine Jahresmitgliedschaft gebunden. Nur Mitglieder dürfen die steuerliche Unterstützung des Vereins in Anspruch nehmen. Der Weg zur Mitgliedschaft ist in unkompliziert und geht ganz schnell: Nehmen Sie Kontakt mit der Beratungsstelle des Vereins auf und vereinbaren einen Termin. Beitrittserklärung ausfüllen. Fertig. Nach der Aufnahme kann sogleich das individuelle Beratungsgespräch starten. Ein großer Vorteil der Jahresmitgliedschaft ist, dass Mitglieder während des gesamten Jahres steuerliche Fragen stellen können. Zum Beispiel zu Themen wie Steuerklassenwahl, Freibeträge oder Änderungen in der persönlichen Lebenssituation. Beim Lohnsteuerhilfeverein ist inklusive - im Unterschied zu Steuerberatern.
Was kostet die Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein?
Die Kosten für die Beratung in einem Lohnsteuerhilfeverein werden über einen Jahresmitgliedsbeitrag abgedeckt. Anders als bei Steuerberatern wird also nicht jede einzelne Leistung separat berechnet. Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich in der Regel nach der Höhe aller Einnahmen im Steuerjahr. Unser Lohnsteuerhilfeverein arbeitet mit einer sozial gestaffelten Beitragsordnung, sodass Personen mit geringeren Einkommen auch niedrigere Beiträge zahlen. Zusätzlich zum Jahresbeitrag fällt eine einmalige Aufnahmegebühr, wenn eine Mitgliedschaft erstmals abgeschlossen wird. Die Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins finden Sie auf dieser Seite.
Können Fachkräfte aus dem Ausland steuerliche Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein erhalten?
Ja, auch Fachkräfte aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen, können die Beratung durch unseren Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen – vorausgesetzt, sie gehören zu den Personengruppen, die der Verein beraten darf. Viele internationale Arbeitnehmer erzielen in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und erfüllen damit die wichtigste Voraussetzung für eine Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein. Gerade für ausländische Beschäftigte können steuerliche Fragen komplex sein. Dazu sind die Vereinbarungen aus den Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.
Die persönliche Beratung ist die optimale Voraussetzung dafür, steuerliche Möglichkeiten komplett zu nutzen. Außerdem erhält man den Überblick über komplexe steuerliche Regelungen zu behalten. In Magdeburg steht dafür unsere kompetente Beratungsstelle zur Verfügung. Die Steuererklärung machen lassen in Magdeburg bei unserem Lohnsteuerhilfeverein bedeutet auch, man spart nicht nur Steuern sondern auch viel Zeit.
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